BIV-Richtlinie: Stellungnahme des BIV zu einem externen Rechtsgutachten
Die BIV-Richtlinie „Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ in der 6. Auflage ist seit Oktober 2017 gültig. Rechtsanwalt Dr. Torsten F. Barthel hat in der Friedhofskultur, Dezember 2017 ab S.40 Auszüge aus seinem Rechtsgutachten zur BIV-Richtlinie veröffentlicht. Viele der darin geäußerten Meinungen entsprechen aus Sicht des BIV nicht der fachlich-objektiven Betrachtung. Der BIV hat daraufhin eine Stellungnahme erarbeitet, die hier unter "weiter" eingesehen werden kann.
Foto: Uwe Spiekermann, Langenhagen