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Bundesverband Deutscher Steinmetze

   Mit Sicherheit vom Steinmetz
Die Gestaltung eines würdigen Grabzeichens ist Vertrauenssache. Der qualifizierte Steinmetz-Fachbetrieb ist in der Lage, gemeinsam mit den Angehörigen ein individuelles, persönliches Grabdenkmal zu schaffen. Die Beratung durch den erfahrenen Steinmetz gibt Sicherheit, dass das Grabmal vom Entwurf über die Auswahl des Natursteins bis zur Montage gestalterisch, handwerklich und technisch einwandfrei ausgeführt wird.

Ein Stein symbolisiert in allen Kulturen Zeitlosigkeit und Beständigkeit. Nicht zuletzt daher ist Naturstein das Ur-Material für Grabdenkmale jeder Größe – vom Mausoleum der Antike bis zum zeitgemäß gestalteten Grabmal oder der modernen Urnenstele. Mit der Gestaltung, der Ausführung und dem Aufstellen an der Grabstätte sollte nur ein Steinmetzbetrieb mit seinen ausgebildeten Fachkräften betraut werden. Diese verarbeiten den für die Idee und die Grabstelle am besten geeigneten Stein mit traditionellen Handwerkzeugen und modernen Maschinen. Bei der Natursteinbearbeitung in Deutschland gelten strenge Qualitätsstandards. So verwenden Steinmetze bei der Bearbeitung des Steins Schutzausrüstungen, um sich gegen Lärm und Steinstaub zu schützen. Ebenso können die Auftraggeber beim qualifizierten Steinmetzbetrieb darauf vertrauen, dass das Grabmal nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik standsicher aufgestellt wird; das fachgerechte Versetzen und die daraus resultierende Sicherheit sind bereits in der Berufsausbildung Unterrichtsthema. Auch danach gewährleistet die Weiterbildung in Seminaren und Praxis-Workshops, dass die Auftraggeber bestmöglich beraten und über die Fertigstellung der Leistungen hinaus sorgfältig betreut werden. Der Bundesverband Deutscher Steinmetze empfiehlt die „Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“, die unter www.bivsteinmetz.de abrufbar ist.

Verbraucherrechte am Friedhof
Rund um das Grabdenkmal kann sich der Auftraggeber auf den Verbraucherschutz berufen, denn ein qualifizierter Fachbetrieb gibt eine fünfjährige Gewährleistung auf seine Produkte. Auch nach Ablauf dieser Frist stehen Steinmetze mit Rat, Tat und den geeigneten Pflegeprodukten zur Verfügung. Der Jurist und Gutachter für Friedhofsrecht, Prof. Dr. Gerd Merke, empfiehlt den Kunden, unbedingt einen erfahrenen Steinmetzbetrieb mit qualifizierten Mitarbeitern zu beauftragen. „Der Kauf einer Grabanlage ist komplexer als man vermutet“, erklärt Merke. Von den Vorgaben der Friedhofsverwaltung über technische und kaufmännische Fragen bis hin zu den Kundenwünschen sind viele Aspekte zu bedenken, die der Laie nach dem Todesfall zunächst gar nicht beachtet.

Eine Grabanlage ist stets ein den örtlichen Gegebenheiten anzupassendes Werk, erläutert Merke. Der Steinmetzbetrieb kann alle notwendigen Daten von der Friedhofsverwaltung erfahren, kennt die Eigenschaften des gewählten Materials und klärt die Kunden über Vor- und Nachteile auf. So kann z.B. der gewünschte Stein optisch sehr ansprechend sein, wegen seiner Struktur aber bei hohem Grundwasserstand oder in einer regenreichen Gegend viel Wasser aufnehmen und so sein Aussehen verändern.

Fünf Jahre Gewährleistung
Der Kunde hat den Anspruch, seine Fragen richtig beantwortet zu bekommen und kann auf einer sachgerechten Gestaltung der Grabanlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bestehen. Rechtlich wird eine Grabanlage als Bauwerk betrachtet. Dies bedeutet, dass der Kunde bis zu fünf Jahre nach Abnahme der Anlage Anspruch auf Beseitigung von Mängeln hat. Im Allgemeinen kommt dies selten vor; bei Naturstein handelt es sich um ein Naturprodukt, das unterschiedliche Eigenschaften aufweist. So gibt es Steine, die den Lauf der Zeit wiederspiegeln und altern. Das Ansetzen von Patina ist oft gewünscht. Es gibt aber auch Kunden, die den ewig „jungen“ Stein wünschen und solche, die den Pflegeaufwand möglichst geringhalten wollen. Diese Fragen muss man vor dem Kauf abwägen.

Unter Gewährleistung fallen alle Arten von Ausführungsfehlern, wie das falsche Versetzen oder eine Fehlberatung.

Verhalten im Schadensfall
Auf bestimmte Dinge hat der Steinmetz keinen Einfluss. Dazu zählen Naturereignisse, Vandalismus oder Schädigungen durch Dritte. So können auch Schäden und Senkungen durch unterschiedliche Bodenbeschaffenheit, manchmal erst nach Jahrzehnten, zutage treten.

Was kann man also tun, wenn der Stein zu wackeln beginnt? Zunächst ist dies zwar unwahrscheinlich, kann aber durchaus vorkommen, erläutert Gutachter Merke. In jedem Falle empfiehlt es sich, den Steinmetzbetrieb vor Ort als Fachbetrieb heranzuziehen. Liegt eine Gefährdung durch einen wackelnden oder losen Stein vor, muss der Nutzungsberechtigte den Steinmetzbetrieb mit der Wiederbefestigung beauftragen und für Sicherheit sorgen.

Mit Garantie vom Fachbetrieb
Auch bei weniger gravierenden Problemen ist die Zusammenarbeit mit einem Steinmetz-Fachbetrieb empfehlenswert: „Die verantwortlichen Mitarbeiter können auf eine fundierte, langjährige Ausbildung zurückgreifen, besitzen eine einschlägige Betriebshaftpflichtversicherung und sind langfristig greifbar,“ erklärt Gustav Treulieb, Bundesinnungsmeister im Bundesverband Deutscher Steinmetze. Die Arbeiten rund um die Grabanlage sind zu vielschichtig, als dass ein Hausmeisterservice, Billiganbieter aus dem Internet oder eine sonstige fachfremde Kraft zu beauftragen wäre. Kunden brauchen die Sicherheit, einen Verantwortlichen zu haben, der vor Ort gefragt werden kann und der daraufhin schnell und fachgerecht handelt. Der Steinmetzmeister vor Ort bietet die umfassende Betreuung und steht auch nach der Montage zuverlässig zur Verfügung.





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