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Bundesverband Deutscher Steinmetze

   Steinmetze schützen Kulturgüter

In der Denkmalpflege und Steinrestaurierung erfüllen Steinmetzen eine wichtige gesellschaftliche Rolle. Ihre beständige Arbeit schützt weltbekannte Kathedralen und Dome vor dem Zahn der Zeit. Ebenso bewahren Steinmetzen unzählige kleinere Denkmale vor der Vergessenheit. Die Aufgaben reichen von der Reinigung der Steinoberfläche bis zum Austausch gesamter Teile eines Baudenkmals. Traditionelle Bearbeitungstechniken werden dabei mit wissenschaftlichen Untersuchungsmethoden kombiniert.

Überall in Deutschland sind hochspezialisierte Steinmetzen und Steinbildhauer  in der Denkmalpflege aktiv. Weithin sichtbar wie am Kölner Dom oder am Dresdner Zwinger, aber auch bei vielen kleineren Denkmalen, die sie pflegen und für künftige Generationen bewahren. Dadurch leisten sie  einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung unserer Kulturgüter. Die hochspezialisierten Handwerker tragen eine besondere Verantwortung, da sie mit unersetzbaren Originalen arbeiten. Vom Wegkreuz bis zur Kirchenfassade besitzen diese Originale aus Naturstein eine hohe kulturelle Bedeutung; sie sind Ausdruck des geistigen, religiösen oder künstlerischen Lebens sowie der technischen Entwicklung vergangener Epochen.  In der Denkmalpflege führen Steinmetzen vielfältige Aufgaben aus. Sie reinigen materialschonend verschmutzte Steinoberflächen, festigen lockere Partien und fertigen originalgetreu nach den historischen Vorbildern und aus Originalmaterial neue Werkstücke an, wenn die Originalsubstanz nicht mehr zu erhalten ist. Zu Beginn jeder Arbeit an einem Denkmal steht die Analyse der Bausubstanz und der jeweiligen Bautechnik. Die Arbeit in der Denkmalpflege erfordert somit ein Verständnis für die zu restaurierende Stilepoche und die damit verbundenen Techniken. Alle aufwendigen wissenschaftlichen Methoden können den erfahrenen Steinmetzen und seine umfangreichen Kenntnisse traditioneller Bearbeitungsmethoden und seine Erfahrung in fachgerechten Handwerkstechniken nicht ersetzen.

Öffentlichkeitsarbeit
In einer Konsumgesellschaft mit schnelllebigen Moden wird der Schutz von Kulturdenkmalen immer wichtiger. Um auf seine vielfältigen Leistungen hinzuweisen, ist das Steinmetzhandwerk auf der alle zwei Jahre in Leipzig stattfindenden Messe „Denkmal“ seit vielen Jahren mit einem Stand präsent. Hier wird das vielfältige Leistungsspektrum der Steinmetze in der Denkmalpflege gezeigt. Ebenso vergibt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Steinmetze alle zwei Jahre den Peter-Parler-Preis. In Zusammenarbeit mit der Zeitschrift Naturstein wird der nächste Preis 2015 feierlich auf der Fachmesse Stone+tec in Nürnberg vergeben. Der renommierte Preis würdigt herausragende Leistungen aus dem Steinmetzhandwerk in der Denkmalpflege. Dabei werden neben dem restauratorischen Können unter dem Gesichtspunkt der weitest gehenden Erhaltung der Originalsubstanz auch denkmalpflegerisch fachgerecht durchgeführte Dokumentationen und Konservierungen berücksichtigt.

Beratung vom Steinmetz
"Der Umgang mit historischer Substanz erfordert Gespür und Respekt für die Einzigartigkeit jedes Denkmals. Steinmetzen in der Denkmalpflege sind stets bemüht, eine optimale Lösung für das Denkmal zu finden“, erläutert Gustav Treulieb, Bundesinnungsmeister aus Stuttgart. Der Bundesverband Deutscher Steinmetze pflegt daher mit einem eigenen Arbeitskreis Denkmalpflege den Erfahrungsaustausch der in der Denkmalpflege aktiven Fachbetriebe. Interessenten erhalten Unterstützung bei der Suche nach Fachbetrieben vor Ort, die sich für Tätigkeiten in der Restaurierung und Denkmalpflege besonders qualifiziert haben. Darüber hinaus können Steinmetzbetriebe, die in der Denkmalpflege tätig sind über natursteinunikat.de regional gezielt gefunden werden.

Charta von Venedig
Durch ihren sachverständigen und schonenden Umgang mit den steinernen Zeitzeugen tragen Steinmetzen in der Denkmalpflege wesentlich zum Erhalt der Baukultur bei. Alle in der Denkmalpflege arbeitenden Fachkräfte sind der sogenannten »Charta von Venedig« verpflichtet, die 1964 auf dem internationalen Denkmalpflegekongress in Venedig formuliert wurde. Sie enthält in ihren 16 Artikeln ein klares Bekenntnis zum Geschichtswert eines Baudenkmals sowie das Gebot, ein Denkmal nicht willkürlich zu verändern. Sie verweist ferner deutlich auf die Priorität der konservierenden Aufgabe bei einer Erhaltungsmaßnahme. Leitmotiv ist die Erhaltung des authentischen Zustands eines Baudenkmals mitsamt seinen späteren Veränderungen. Durch die Erhaltung steinerner Baudenkmale bleibt die Geschichte einer Gesellschaft für künftige Generationen sichtbar und nachvollziehbar.

Die komplette Pressemitteilung finden Sie unter der Rubrik "Press" als Download.





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