Mindestlohntarifvertrag im Steinmetzhandwerk ab 1. November 2015 allgemeinverbindlich
Ab dem 1. November 2015 gelten im gesamten Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk höhere Mindestlöhne: 11,30 Euro in den alten und 10,90 Euro in den neuen Bundesländern. Ab Mai 2018 gelten 11,40 Euro im gesamten Bundesgebiet. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind. Dies betrifft über 11.000 beschäftigte gewerbliche Mitarbeiter im Steinmetzhandwerk. Der Mindestlohn gilt ebenfalls für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Der Mindestlohntarifvertrag wurde zum 1. Mai 2015 abgeschlossen und ist zum 1. November 2015 nun für alle Steinmetzbetriebe allgemeinverbindlich erklärt worden. Er tritt zum 30. April 2019 ohne Nachwirkung ausser Kraft.
Den kompletten Tarifvertrag finden Sie unter "weiter".