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Bundesverband Deutscher Steinmetze

   Neues BIV-Bulletin zum Thema

Werkverkehr oder Eigenverkehr von Handwerk, Industrie und Handel ist Güterkraftverkehr zum eigenen Zweck von eigenem Personal gesteuerten Lastkraftwagen von mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse. Eine derartige Güterbeförderung stellt in der Regel für Sie als ausführendes Unternehmen nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen ihrer Gesamttätigkeit dar. Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei, muss aber bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Es besteht keine Pflicht, eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Werkverkehr ist vom Speditionsgeschäft zu unterscheiden, dessen Merkmale die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern sind.

Weiterführende Informationen finden Sie im BIV-Bulletin "Werkverkehr" im Anhang.





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