kontakt   |   Impressum   |   Datenschutz
Bundesverband Deutscher Steinmetze

   Steinmetzhandwerk sieht in der Integration von Flüchtlingen Potential
Die Zuwanderung von immer mehr Flüchtlingen beschäftigt die deutsche Gesellschaft momentan intensiv. Auch das Handwerk setzt sich, insbesondere hinsichtlich des zunehmenden Fachkräftemangels, mit der Entwicklung auseinander und sieht Potential in der Integration von Flüchtlingen, wenn die politischen Rahmenbedingungen gegeben sind. Das Steinmetzhandwerk als Teil des gesamten deutschen Handwerks schließt sich dieser Position ohne Einschränkung an.

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer, BDA-Präsident Ingo Kramer, BDI-Präsident Ulrich Grillo und DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer haben sich am 14.09.2015 in einer gemeinsamen Presseerklärung zur aktuellen Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland wie folgt geäußert (Auszüge):

„Immer mehr Menschen beantragen in den letzten Tagen und Wochen in Deutschland Asyl. Hundertausende Menschen, denen wir zu Recht humanitären Schutz vor Krieg, Vertreibung und politischer Verfolgung gewähren, werden für längere Zeit oder für immer bei uns bleiben. Daneben kommen viele Menschen, die trotz schwieriger wirtschaftlicher Lebenslage in ihrer Heimat keine Aussicht auf Asyl haben. Flüchtlinge haben das Recht auf ein faires, zügiges Asylverfahren und eine in jeder Hinsicht menschenwürdige Behandlung in Deutschland. Jeder Form von Hass, Beleidigung oder Gewalt gegen Asylsuchende tritt die deutsche Wirtschaft entschieden entgegen.

Anerkannte Verfolgte, die in Deutschland bleiben, müssen schnellstmöglich in Schulbildung, Ausbildung und Beschäftigung kommen. Das ist der beste Weg zur dauerhaften Integration und zügigen Beendigung des Bezugs von Sozialleistungen. A und O hierfür ist eine frühestmögliche Vermittlung der deutschen Sprache. Deshalb muss jetzt vor allem die Sprachförderung zügig und massiv ausgebaut werden. Kinder und Jugendliche gilt es, frühzeitig in Schulen zu integrieren. Kitas, Schulen, Berufsschulen und Bildungszentren müssen mit den nötigen Ressourcen, Erziehern und Lehrkräften ausgestattet werden. Die Politik steht in der Verantwortung, vor allem die Lasten der Unterbringung und Integration zwischen Kommunen, Land und Bund fair zu verteilen. Wir unterstützen daher den erklärten Willen des Bundes, Länder und Kommunen unter anderem beim Neubau von Wohnungen und der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen zu unterstützen. Im Interesse eines schnelleren Aus- bzw. Umbaus dieser Wohnungen wäre es wünschenswert, wenn die zuständigen Behörden mit Flexibilität und Augenmaß vorgehen.

Unternehmen, Kammern und Verbände engagieren sich in zahlreichen Projekten zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung. Diese bringen enorme Herausforderungen mit sich und sind alles andere als ein Selbstläufer. Viele Flüchtlinge sind kaum oder gar nicht qualifiziert, etliche waren bisher sogar ohne Chance auf Schulbildung. Selbst gut bis exzellent qualifizierte Flüchtlinge haben in der Regel keine deutschen Sprachkenntnisse. Zugleich ist die Einordnung der Abschlüsse und Kompetenzen von Flüchtlingen oftmals schwierig. Gerade die kleinen Unternehmen dürfen sich daher nicht alleingelassen fühlen und brauchen umfassende Unterstützungsangebote, wenn der Einsatz im Betrieb erfolgreich und von Dauer sein soll. Die Kammerorganisationen bringen ihre Erfahrungen, insbesondere bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, ein. Wichtig ist, schnell Klarheit zu bekommen, welche Kompetenzen und Fähigkeiten Flüchtlinge mitbringen, um erforderliche Nachqualifizierungen anbieten zu können.

Die Förderinstrumente der Arbeitsagenturen und Jobcenter müssen allen Asylsuchenden mit Bleibeperspektive und Geduldeten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Förderleistungen der Berufsausbildung, wie zum Beispiel die assistierte Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen, um den Abschluss der Berufsausbildung gezielt zu unterstützen. Wir sollten zudem kluge Erleichterungen beim Einstieg in Ausbildung und Arbeit verabreden. Von zentraler Bedeutung ist es, den Betrieben, die Flüchtlinge ausbilden, endlich eine bundesweit gültige Planungssicherheit für die gesamte Dauer der Ausbildung und eine Anschlussperspektive zu geben. Auch die noch immer zu restriktiven Regelungen bei der so genannten Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit müssen auf den Prüfstand. Sehr erfreulich ist, dass die Koalition das nicht mehr zeitgemäße Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit abschaffen will. Bei Menschen mit ausländischen Wurzeln beobachten wir zudem einen ausgeprägten Unternehmergeist. Daher sollten auch mögliche Potenziale von Selbständigen berücksichtigt werden.

Für gut qualifizierte Flüchtlinge, die die engen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland erfüllen, sollte der direkte Zugang zu einem Aufenthaltstitel der Fachkräftezuwanderung ermöglicht werden. Gleichzeitig müssen die regulären Zuwanderungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte im Ausland bekannter gemacht und gezielt weiterentwickelt werden. Diese können auch Fachkräften aus sicheren Herkunftsstaaten im Einzelfall eine Perspektive in Deutschland eröffnen.

Wir sind überzeugt, dass das hohe Maß an Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung und in den Betrieben aufrechterhalten und ausgebaut werden kann. Die enormen Integrationsleistungen, die in unser aller Interesse notwendig sind, können und wollen wir gemeinsam bewältigen. Die deutsche Wirtschaft wird sich weiterhin – auch zusammen mit anderen gesellschaftlichen Partnern – engagieren.“

Dieser Haltung kann sich das deutsche Steinmetzhandwerk unumwunden anschließen. Die Ausbildungszahlen im Steinmetzhandwerk sind in den letzten Jahren um jeweils 5-10 % zurückgegangen, so dass aktuell knapp 900 Auszubildende das Handwerk erlernen. Das Thema Fachkräftesicherung wird daher in den nächsten Jahren immens an Bedeutung gewinnen. In einer aktuellen Umfrage möchten der Verband und das Berufsbildungswerk bei den Mitgliedern erfassen, welche Möglichkeiten hinsichtlich der Ausbildung oder Beschäftigung in Steinmetzbetrieben gesehen werden, wenn die politischen Rahmenbedingungen geschaffen sind. 

Das Handwerk begrüßt alle jüngst von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen, um den Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen weiter zu erleichtern. Neben der bereits erfolgten Verkürzung der Wartefrist für die Aufnahme einer Beschäftigung auf drei Monate gehören dazu Erleichterungen für Praktika und für den Zugang zu ausbildungsvorbereitenden Förderinstrumenten ab 2016. Um das Beschäftigungspotenzial am deutschen Arbeitsmarkt auszuschöpfen, sind darüber hinaus eine Aufhebung des Verbots der Beschäftigung von Flüchtlingen in der Zeitarbeit und eine Verkürzung der Vorrangprüfung von bisher 15 auf sechs Monate wünschenswert. 

Was ist aus Sicht der Betriebe noch erforderlich?

Beschleunigte Asylverfahren. Je schneller das Asylverfahren durchgeführt wird, desto zügiger ist der Aufenthaltsstatus geklärt, der die entscheidende Grundlage für alle integrativen Maßnahmen für Flüchtlinge ist.

Frühzeitige Kompetenzfeststellung und Sprachkurse. Nach Klärung des Aufenthaltsstatus müssen unverzüglich die vorhandenen beruflichen Kompetenzen von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive festgestellt werden. Zeitgleich sind Sprachkurse anzubieten. Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind eine unverzichtbare Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an ausbildungs- und berufsvorbereitenden Maßnahmen und der zentrale Schlüssel zur Integration. 

Schaffung eines rechtssicheren Ausbildungsaufenthalts. Es muss sichergestellt werden, dass jugendliche Asylbewerber eine in Deutschland begonnene Ausbildung abschließen und anschließend von dem Betrieb weiterbeschäftigt werden können. Diese Planungssicherheit erwarten die in der Ausbildung engagierten Betriebe zu Recht. Deshalb erwartet das Handwerk, dass die kürzlich eingeführte Regelung der jahresweise gestaffelten Duldung für in der Ausbildung befindliche jugendliche Flüchtlinge nun von den Ausländerbehörden ausbildungsfreundlich gehandhabt wird, besser noch wäre ein verlässlicher, grundsätzlich auf drei Jahre angelegter Ausbildungsaufenthalt. 

Unterstützung von Unternehmenspaten. Gerade die kleinen Betriebe des Handwerks dürfen mit der im Regelfall aufwendigen Ausbildung und Integration von Flüchtlingen nicht alleine gelassen werden. Das Handwerk steht mit seinen speziell geschulten Beratern („Kümmerern“) bei den Handwerksorganisationen bereit, um die Betriebe bei einer nachhaltigen Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen zu unterstützen. Das erfordert allerdings eine entsprechende institutionelle Förderung. 

Vernetzung lokaler Akteure. Eine enge Abstimmung und das organisatorische Ineinandergreifen der jeweiligen Unterstützungsaktivitäten sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen in Arbeit und damit in die Gesellschaft. Daher ist die Zusammenarbeit aller mit der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen befassten Behörden und Akteure vor Ort zu verbessern. Das schließt die lokalen Handwerksorganisationen mit ein. 

Quelle: Zentralverband des deutschen Handwerks, "Wir bilden aus" – Was braucht das Handwerk bei der Integration von Flüchtlingen?, KOMPAKT September 2015






Unsere Zeichen für Qualität

WIR VERWENDEN COOKIES
Einige von ihnen sind essenziell, während andere Ihnen einen besseren Service bereitstellen.
Bitte wählen Sie die gewünschten Cookie-Einstellungen aus:
  • Essenziell
  • Google Fonts
  • Google Maps
  • YouTube
  • Alle Cookies akzeptieren
Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Plugins von Drittanbietern speichern in der Regel Ihre IP-Adresse auf fremden Servern. Ferner können Cookies Informationen über die Nutzung der Inhalte speichern, die eventuell auch zu Analysenzwecke verwendet werden können. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
  • Auswahl dauerhaft speichern
    Datenschutz